Levi hat geschrieben: ↑25.08.2023 21:02
Mir geht's halt explizit um den Freispruch... Freispruch ist Freispruch. Da gibt's eigentlich auch kein "beim nächsten Mal sind wir nicht so mild". Das ist ja keine Ermahnung der Polizei oder etwas ähnliches. Freispruch heißt unschuldig (nach meinen Verständnis)
Und wirklich nur nebenbei: Die "Justiz" appelliert nicht, die entscheidet.
"Freispruch" mag in dem Fall harmlos klingen. Aber den psychischen und sozialen Druck den die Frau erfahren durfte und noch erfahren wird, sollte sie von weiteren Taten abhalten - salopp gesagt: "Noch so'n Ding, Augenring." Und darum geht es im Endeffekt. Ich glaube eine Geldstrafe oder ähnliches hätte da nicht mehr viel geändert.
Khorneblume hat geschrieben: ↑25.08.2023 21:08
Neutral? Vielleicht bewertet die Justiz auch einfach Gewalt gegen Tiere grundsätzlich zu lasch. Läuft ja bei uns eh unter Sachbeschädigung... Gerade bei Pferdehaltern und Pferdesportlern kommt sowas ja nachweislich häufiger vor... und meist werden sie am Ende freigesprochen, selbst wenn es noch so eindeutig war. Das Beispiel von der Deutschen ist ja am Ende des Artikels auch nochmal aufgegriffen worden, und dort war es eben eindeutig... das war keine Unschuldige. Der Richter hat nur am Ende der Angeklagten die Tat verziehen... so nach dem Motto, das könne unter Stress ja schon mal passieren... war ja auch zum Glück nur ein Tier, und kein echtes Lebewesen.
Ich will jetzt hier nicht den Online Pranger aufmachen, aber wenn man ne nachweisliche Tat halt als Richter relativiert, weil man dem Angeklagten nen Ausrutscher zugesteht... wtf. Dann kann man eben selbst nen Mörder bei der 1. Anklage freisprechen, evtl. hatte er ja ne schwere Kindheit.
Es wurde aber nichts relativiert. Nur wurde die Täterin nicht klassisch bestraft, sondern durch einen Shitstorm zur vermeintlichen Einsicht gezwungen.
Und laut Gericht soll das genug sein, um weitere Gewalttaten gegenüber Tieren zu unterbinden.
Ähnlich hat man ja auch bei dem Influencer Fynn Kliemann argumentiert. Der Mann wird sich von dem Online-Pranger nie gänzlich erholen.
Weswegen er auch "nur" vier Sätze à 5.000€ an gemeinnützige Organisationen spenden musste. Das Gericht war dementsprechend auch überzeugt, dass Kliemann in Zukunft von solchen Aktionen absieht.
Bei der Gewalt gegen Tiere ist es eh schwierig. Wird ein Pferd oder ein Elefant (zu Tode) gequält, dann schreit man automatisch nach harten Strafen.
Stirbt ein Fisch, dann macht das höchstens nachdenklich, wenn ganze Schwärme betroffen sind (und das ganze symbolisch für das Artensterben oder die Umweltverschmutzung steht).
Und bei Fliegen oder Mücken dürften sich viele sogar für eine Ausrottung aussprechen. Auch wenn das für unser Ökosystem verheerend wäre.
Da ist dann halt die Frage wo man die Maßstäbe ansetzt. Bei uns Menschen ist die Diskrepanz wesentlich kleiner und m.M.n. auch einfacher zu bewerten