wenn ich nicht "gedacht" hätte, hätte ich diesen post, der dich anscheinend etwas angegriffen hat, nicht verfassen können. :wink:Oberdepp hat geschrieben:@Rosette:
Du denkst grundsätzlich nie. Das ist ein anderes Thema.
Modern Warfare 2 nicht mehr unzensiert in Deutschland
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Nach gleicher Irrationalität, die bei der USK herrscht, müsste auch schon lange Alkohohl verboten sein. Es könnte ja eine Person unter 18 Zugang zu Spirituosen erhalten und sich damit selbst gefährden.Melcor hat geschrieben:Natürlich ist es das. Allein das die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein totales Verbreitungsverbot aussprechen kann ist lächerlich. Das hat nichts mit der eigentlichen Aufgabe, des Jugendschutzes, mehr zu tun. Auch das Prüfverfahren an sich ist mit den wechselnden Prüfern, die teilweise komplett unterschiedliche Kriterien haben, total willkürlich.Docrycy hat geschrieben:Können wir vlt. über die Unverschämtheit eines solchen Gesetzes diskutieren und nicht darüber, ob Activision im Recht handelt? Ihr wisst doch genauso gut wie ich, dass ein Riese wie Activision eine ganze Mannschaft an Anwälten hat, die das bereits dreifach und doppelt überprüft haben...
Wo ich wieder am Anfang wäre, nämlich dass das Gesetz scheisse ist.
Tschuldigung für die Fäkalsprache, aber ich muss meinen Unmut rauslassen.
Aber bei einem Alkoholverbot würde ja ganz schnell das Volk unruhig werden, bloß nicht den Schaafen einen Wolf zeigen, sonst hat man nur Müh und Not sie wieder einzufangen.
Aber mit der Minderheit an Gamern kann mans ja machen. Film, Musik, Games... auf Gebieten wo man keine Ahnung und Erfahrung hat - unter anderem ein generationsbedingtes Problem, da wir die 1. Generation sind, die "Digital Natives" sind, die mit dem PC groß werden und groß geworden sind -, einfach mal schnell die Zensurscheere ansetzen, nach dem Motto lieber zu viel als zu wenig zensieren. Aber ein "zu wenig" gibt es meiner Meinung nach gar nicht, denn Titel ohne Jugendfreigabe haben auch nicht von Jugendlichen gespielt zu werden, folglich kann da soviel spritzen und fließen wie es soll. Die Devs werden sich schon was dabei gedacht haben, die Spiele so zu gestalten, wie sie es getan haben.
Games sind ein Kulturgut, ja viel mehr noch als das: sie sind Kunst.
Und hedonistische Philister wie Politiker unseres Landes haben weder Ahnung, noch das Recht, Kunst zu zensieren.
Sie sind gar nicht in der Position, darüber entscheiden zu dürfen.
Nur weil der Dorfbauer einen anderen Bauern zum Politker gewählt hat, heißt das nicht, dass dieser dann Ahnung rein aufgrund seines Amtes hat, nach dem Motto: schreib mir den Titel vor den Namen und ich habe ein geistiges Upgrade.
Das Problem liegt wie allzu oft in der nicht vorhandenen Medienkompetenz.
Das fängt in der Politik an und hört bei Eltern auf.
Und die Leidtragenden sind wir, die Gamer.
Und das paradoxe an der Sache ist, dass eben diese Leute, die so nen Bullshit fabrizieren, nicht einmal die Motiviation haben, aufgrund der Länge meines Posts diesen zu lesen.
Ein Teufelskreis...
Nein, eine Indizierung auf Liste B ist keine Beschlagnahmung. Die BPjM sind nur den Tatbestand dazu gegeben, deshalb besteht aus Sicherheitsgründen schon hier ein Verbreitungsverbot. Genau geprüft auf einen Verstoß gegen §131 ist das Spiel deswegen aber noch nicht. (Imo auch sehr dämlich)Oberdepp hat geschrieben:Liste B heißt Verbreitungsverbot -> beschlagnahmt. Auf was du hinaus willst ist die gerichtlich angeordnete Beschlagnahmung. Ist ein Unterschied.
Außerdem, das Vorgehen Activisions kann man hier vielleicht noch leichter verteidigen. Aber CoD 5 ist auch auf Liste B, eine Sperre also nur eine Frage der Zeit. Kannst du da Activisions Vorgehen auch so leicht verteidigen? Der beste Spielmodus in der deutschen Version entfernt? Die Zensur ist doch extremer als bei MW2. Habe ja schon gesagt, ein gefährlicher Präzedenzfall.
Zuletzt geändert von Melcor am 07.08.2010 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
Jetzt fangen schon wieder diese Hobbyanwälte an...Melcor hat geschrieben:Nein, eine Indizierung auf Liste B ist keine Beschlagnahmung. Die BPjM sind nur den Tatbestand dazu gegeben, deshalb besteht aus Sicherheitsgründen schon hier ein Verbreitungsverbot. Genau geprüft auf einen Verstoß gegen §131 ist das Spiel deswegen aber noch nicht. (Imo auch sehr dämlich)Oberdepp hat geschrieben:Liste B heißt Verbreitungsverbot -> beschlagnahmt. Auf was du hinaus willst ist die gerichtlich angeordnete Beschlagnahmung. Ist ein Unterschied.
Das deutsche Gesetz ist so undurchsichtig wie Gothic 3 verbuggt ist.
Und ja, Activision darf und hat es gemacht und mehr als aufregen kann man sich darüber nicht.
Naja, die Piraten werden lachen und Überstunden einschieben, aber mit denen hab ichs nicht so.
Wobei, im Prinzip sind sie die Rebellion gegen das Imperium, wenn es um Zensur geht.
In anderen Aspekten sind sie einfach nur ärgerlich.
Zuletzt geändert von Docrycy am 07.08.2010 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
Hör doch mit dem Versuch auf, die Diskussion in eine allgemeine Diskussion über Zensur zu leiten. Das eine hat jetzt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun. Außerdem muss man CoD5 doch gar nicht über Steam aktivieren.Melcor hat geschrieben:Nein, eine Indizierung auf Liste B ist keine Beschlagnahmung. Die BPjM sind nur den Tatbestand dazu gegeben, deshalb besteht aus Sicherheitsgründen schon hier ein Verbreitungsverbot. Genau geprüft auf einen Verstoß gegen §131 ist das Spiel deswegen aber noch nicht. (Imo auch sehr dämlich)Oberdepp hat geschrieben:Liste B heißt Verbreitungsverbot -> beschlagnahmt. Auf was du hinaus willst ist die gerichtlich angeordnete Beschlagnahmung. Ist ein Unterschied.
Außerdem, das Vorgehen Activisions kann man hier vielleicht noch leichter verteidigen. Aber CoD 5 ist auch auf Liste B, eine Sperre also nur eine Frage der Zeit. Kannst du da Activisions Vorgehen auch so leicht verteidigen? Der beste Spielmodus in der deutschen Version entfernt? Die Zensur ist doch extremer als bei MW2. Habe ja schon gesagt, ein gefährlicher Präzedenzfall.
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Es geht hier darum ,dass Erwachsene, denn der Titel ist erst ab 18 freigegeben, von dieser Stasi-Neuauflage vorgeschrieben bekommen, was sie spielen können und was nicht. FOR FUCK SAKE, im Ausland läuft doch auch keiner Amok, weil am Flughafen 'n paar Zivis umgepustet werden.Scorcher24 hat geschrieben:Ich finds richtig. Auf Zivilisten ballern braucht kein Mensch, auch nicht in Computespielen und ich kann die Empörung hier nicht verstehen.
rya.
Das, was die da in "freundlicher" Kooperation mit der Verbrecherbande der BPJM _(jugendgefährdende Medien... LECK MICH, COD 6 KÖNNEN keine Jugendlichen spielen, ES IST AB 18!!!! EINEINSELF) ist auf DDR-Niveau.
Hoffentlich bekommen wir auch bald einen Schutzwall gegen die Gefahren nichtverstümmelter Spiele ...
[IMG]http://img38.imageshack.us/img38/1750/logokqi.jpg[/IMG]
There's a Truth that's hard as Steel
- Dio
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Maiuss hat geschrieben:Scorcher24 hat geschrieben:Ich finds richtig. Auf Zivilisten ballern braucht kein Mensch, auch nicht in Computespielen und ich kann die Empörung hier nicht verstehen.
rya.
Wie retarded muss man denn eigentlich sein, um sowas von sich zu geben?
Natürlich gehts uns überhaupt nicht ums Töten von Zivilisten, das ist eine Prinzipienangelgenheit, die hier jedem mündigen Gamer ein Anliegen ist, dir anscheinend nicht.
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Oberdepp hat geschrieben:Dann eben andersrum: für Deutschland liegt ein Verbreitungsverbot vor, da MW2 beschlagnahmt wurde (Liste B). Warum sollte Activision eine Aktivierung für ein Produkt (die ungeschnittene Fassung) in einem Land anbieten, wenn es in dieses besagte Land erst gar nicht eingeführt werden darf?
Weil es für privaten Gebrauch eingeführt werden darf.
@Oberdepp: Du liegst falsch.
Selbst beschlagnahmte Spiele dürfen als Privatkauf importiert werden. Da ist absolut nix dran verboten.
Beschlagnahmt heißt NICHT Verboten.
Als Privatperson darfst du so ziemlich alles importieren.
Außer vielleicht ein paar ganz krasse Sachen die wirklich komplett VERBOTEN sind in Deutschland, wüsste jetzt nicht was es da gibt, aber wirds bestimmt auch Spiele zu geben.
Und Liste B von diesem Drecksverein der sich BPjM nennt ist eigentlich der Rede nicht wert.
Somit ist das was Activision da macht einfach lächerlich und falsch.
Selbst beschlagnahmte Spiele dürfen als Privatkauf importiert werden. Da ist absolut nix dran verboten.
Beschlagnahmt heißt NICHT Verboten.
Als Privatperson darfst du so ziemlich alles importieren.
Außer vielleicht ein paar ganz krasse Sachen die wirklich komplett VERBOTEN sind in Deutschland, wüsste jetzt nicht was es da gibt, aber wirds bestimmt auch Spiele zu geben.
Und Liste B von diesem Drecksverein der sich BPjM nennt ist eigentlich der Rede nicht wert.
Somit ist das was Activision da macht einfach lächerlich und falsch.