Worrelix hat geschrieben:Weil das mit der Frage, OB das jetzt eine Raubkopie ist, nichts zu tun hat - denn dann wären illegale MP3 Downloads ja auch deswegen "legal", weil es "jeder" macht.
Und, ist der Fall da so eindeutig? Was mit gestreamten (bspw.) utub vids, die man abspeichert?
Aber natürlich hast du in dem Punkt Recht. Dass es
Raubkopie ist, brauchen wir nicht zu diskutieren - es war ja eindeutig Originalsoftware. Die Frage ist nur, ob das "leihen" legal war...
Ich will hier ja auch nicht rumklotzen à la "IHR habt Raubkopien und seid alle Verbrecher!!!!elf", sondern nur das Bewußtsein darüber schärfen, was ihr da so macht.
Schärf lieber das Bewusstsein in Sachen welches Unrecht den sog. "Kunden" zZ ganz gerne hinterhergeworfen wird...
Und jetzt mal Fakten auf den Tisch: Aufgrund welcher rechtlicher Umstände sollte es denn KEINE Raubkopie sein?
s.o.
Es wurde ein Spiel gespielt, wofür derjenige nichts bezahlt hat.
Es handelt sich um eine Kopie der Software, die der ursprüngliche Kunde höchstwahrscheinlich noch installiert, auf jeden Fall aber immer noch in seinem Steam Account und damit zu seiner Verfügung hat.
Und ja, das machen sehr viele Leute, aber legal wird es erst, wenn dieses Vorgehen gesetzlich erlaubt wäre.
Nur weil Steam das in seinen AGBs nicht erlaubt, ist noch lange nicht gesagt, dass diese Einschränkung vor Gericht bestand hätte. Das können wir eh nicht wissen. Zumal er garkeine realistische Möglichkeit hatte, das Spiel für sich "unverfügbar" zu machen.
Also dafür hätte ich dann doch mal gerne eine Quelle.
Das mag für Musikstücke gelten, aber bei Spielen hab ich das noch nie gehört.
Entscheidend war noch nie, was auf den Datenträgern drauf ist, sondern ob man entsprechend bspw. einen Kopierschutz umgehen muss. Film, Musik, Software - spielt mMn keine Rolle.
Linzenzkram ist natürlich wieder ein anderes Thema bei software.
Auf meiner HL2 Box ist nichts zu finden, da Valve den entsprechenden Absatz bei der Erstauflage verschlampt hatte.
Auf der HL2 EP1 Box steht jedenfalls sinngemäß: "Sie müssen den Steam Nutzungsbedingungen zustimmen und einen Steam Account anlegen. Bitte informieren sie sich vor dem Kauf unter steampowered.com über den Inhalt des Nutzungsbestimmungen. Wenn sie damit nicht einverstanden sind, geben sie das Spiel ungeöffneet an den Händler zurück."
Sprich: Man wird vor dem Öffnen der Packung auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen - nicht vor dem Kauf, das ist richtig.
Für die Installation braucht man ja eh Internet, das steht auch bei den Systemvoraussetzungen dabei.
Mag alles sein, aber das sagt über potentielle Gültigkeit nicht sehr viel aus. Ich zitiere der Einfachheit halber mal wiki: "in AGB dürfen auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden. "
Wie praktisch alles was Software betrifft letztlich absolute Auslegungssache.
Übrigens läuft gerade ein Verfahren in Hamburg Oracle ggn...ijmd, die verbrauchen Gebraucht-Lizenzen, was Oracle wohl nicht gefällt. Wie's scheint, sieht das Gericht das aber anders - könnte gut sein, dass Steam in Deutschland da "bald" Probleme bekommt; in Sachen Recht auf Weiterverkauf ^^