Du übersiehst dabei, dass das Urteil hier nicht nur Auswirkungen auf Steam hat. Es wird sich auch nicht nur auf Spiele via Epic, Gog, Uplay und Origin berschränken, wenn das so durchkommt.Chibiterasu hat geschrieben: ↑24.09.2019 13:49 Generell wäre ich auch froh, wenn man auf mein Argument als Ganzes eingehen würde (fehlende Wiederverkaufsmöglichkeit bei MP3s, Apps oder Downloadfilmen) und sich nicht immer nur einen Teil rauspickt (Netflixabos) und mich da irgendwie belehrt.
Da habe ich dann nur das Gefühl, dass man den Kern meiner Aussage nicht kapiert.
Da stehen dann ganz schnell auch deine Beispiele vor Gericht (bzw sind automatisch unter Berufung auf dieses Urteil betroffen), nämlich auf Amazon "gekaufte" Digitalfilme, MP3s und sonstwas (alles wo man "kauft", also nicht Flatrate eben). Dieses Urteil hinterfragt den kompletten Digital"verkauf". Das wird praktisch ein Grundsatzurteil. Steam ist dazu nur der Präzedenzfall.
Deine Beispiele sind also keine Argumente für oder gegen das Urteil, sondern die bleiben oder fallen MIT dem Urteil.