Levi hat geschrieben: ↑28.04.2019 07:56
Halt mal komplett ohne Rechts nazis und co:
Meinung: ich finde die CDU scheiße und Mama Merkel hat ein hässliches Grinsen.
(und dafür werde ich in Deutschland keine Strafe erwarten... Versuch das mal in anderen Ländern, deine Meinung zu einer Regierungspartei zu äußern.... )
Lüge (gehe ich jetzt erstmal von aus):
DemDem ist ein Kinderschänder.
Das zweite ist einfach keine Meinung und du könntest mich, wenn ich das verbreite, zurecht vor Gericht schleifen.
Genauso wäre eben die Behauptung: Holocaust hat es nicht gegeben.
PS: Wer hier wen getriggert hat, überlasse ich mal deiner Fantasie... Ich hatte aber vorher schon genau damit gerechnet, dass du das als beispiel nehmen wirst...
Meinung: KZs gab es nie, sie sind eine Verschwörung von Israel. (Als Beispiel, ich weiß ganz genau, dass es KZs gibt und was dort passiert ist und nicht nur in den KZs, sondern auch außerhalb der KZs).
Deutschland: Du gehst dafür in den Knast.
Meinungsfreiheit heißt nicht, dass man nur bestimmte Meinungen haben darf, sondern dass man JEGLICHE Meinung haben darf. Wenn man also für bestimmte Meinungen bestraft wird, dann ist das ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit. Ende. Und wenn dir das Holocaust-Beispiel nicht gefällt, ich habe auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz angeführt. Erkläre mir doch mal, wie fern das nicht die Meinungsfreiheit einschränkt, wenn sogar Juristen, Richter und Professoren meinen, dass dieses Gesetz ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit ist.
Und nur weil man in Diktaturen für regierungskritische Meinungen inhaftiert wird, heißt es nicht, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt wird. Das ist klassischer Whataboutism.
Dein Lüge-Beispiel ist ein Verleumdungs-Beispiel. Du willst mich mit der "Lüge" persönlich angreifen. Ergo könnte ich dafür ein ZIVIL (!!!)-prozess beantragen. Unter der Annahme aber, dass du es auch als persönlichen Agriff gemeint hast. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du überzeugt davon bist, dass ich ein Kinderschänder bin, das sogar ausführen könntest warum, dann sieht die Sachlage wieder anders aus. Das selbe auch mit dem Holocaust-Beispiel. Die Verleugnung des Holocaust ist nicht verboten, weil so eine Behauptung eine Lüge wäre, denn das ist sie nicht, wenn man wirklich davon überzeugt ist, aus was für Gründen auch immer, sondern weil sich die Bundesregierung nach der Wiedervereinigung wohl dachte, dass wäre eine gute Idee.
Eine Lüge selbst setzt aber voraus, dass man weiß, dass es nicht stimmt, was man behauptet. Die Holocaust-Verleugner gehen aber davon aus, dass sie recht haben, ergo lügen sie nicht. Und auch nochmal: eine Lüge ist strafrechtlich irrelevant. Als Beispiel: wenn du bei deiner Steuererklärung gelogen hast, dann ist das Problem nicht, dass du gelogen sondern betrogen hast. Das selbe mit deinem Lüge-Beispiel: das Problem ist nicht, dass du in dem Fall lügst, sondern jemand anderes verleumdest mit dem Ziel ihn zu verletzen, in was für einer Form auch immer.